AGB für Spender
3. September 2016
Mit der Benutzung der Dienste des Spendenportals erklären Sie sich als Nutzer (im folgenden Spender) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spendenportals einverstanden.
§ 1 Geltungsbereich und Gültigkeit
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spendenportals gelten gegenüber der Spenderin/dem Spender für die Entgegennahme und Weiterleitung der Spenden sowie der Informationsanfragen zur Spendenabsicht.
(2) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Spendenportals im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen des Spendenportals gelten diese Bedingungen als angenommen.
(3) Diese AGB sowie alle weiteren Änderungen sind online im Internet auf den Seiten des Spendenportals unter www.spendenportal.de verfügbar und gelten ausschließlich. Das Spendenportal behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit, ohne weitere Mitteilung und nach eigenem Ermessen in beliebiger Form zu ändern. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird von der Spenderin / dem Spender als hinreichende Bekanntgabe anerkannt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Das Spendenportal ist als Netzwerk für gemeinnützige Organisationen konzipiert, in dem Spendende und gemeinnützige Organisationen zueinander finden. Spendende haben mit der Informationsplattform „Spendenportal“ die Möglichkeit, Informationen über vielfältige gemeinnützige Organisationen und deren Spendenziele einzuholen.
(2) Wir sind eine Fördermittelkörperschaft, die laut ihrer Satzung den Zweck verfolgt, Mittel für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einer anderen Körperschaft zu beschaffen. Die Satzungszwecke der Sozial-AG beinhalten deshalb alle gemeinnützigen Zwecke, die auch andere gemeinnützige Körperschaften verfolgen könnten. Der Spender wendet seine Spende der gemeinnützigen Sozial-AG zu, die sie zunächst ihrem Vermögen zufügt. In ihrer Funktion als Spendensammelorganisation (Fördermittelkörperschaft) ist die Sozial-AG daher berechtigt, dem Spender eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Die Zwecksetzung des Spenders wird von der Sozial-AG erfüllt, indem sie die erhaltenen Mittel im Rahmen der eigenen Satzungszwecke der Sozial-AG nach Maßgabe der Zwecksetzung des Spenders verwendet. Nach Möglichkeit soll die ggf. seitens des Spenders vorgeschlagene Organisation gemäß § 58 Nr. 2. AO die Zuwendung erhalten. Falls die Gemeinnützigkeit der seitens des Spenders benannten Organisation offensichtlich nicht besteht oder sonstige Gründe gegen die Begünstigung dieser Organisation sprechen, wird die Zuwendung einem gleichgerichteten Zweck zugeführt und der Spender hierüber gegebenenfalls zeitnah informiert.
Über die Verwendung der Spenden entscheidet die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld. Ein Rechtsanspruch des Spenders oder der favorisierten Organisation besteht nicht.
(3) Die Nutzung der in Abs.1 benannten Dienstleistungen ist kostenlos.
(4) Für die Zuwendung der Spenden werden in Abhängigkeit vom gewählten Übertragungsweg die Gebühren erhoben, die der jeweilige Anbieter (z.B. giropay, ….) dem Spendenportal selbst in Rechnung stellt. Die Gebühren werden vor Ausführung der Spende in Höhe und Zusammensetzung transparent aufgeführt und erläutert. Spendende haben die Wahl, diese Gebühren zusätzlich zur Spende selbst zu tragen; andernfalls werden die Gebühren von der gedachten Spende vor Überweisung an die ausgewählte gemeinnützige Organisation abgezogen. Der Spender erklärt sich mit der Übermittlung der für die Überweisung der Spende erforderlichen Daten an die durchführenden Banken bzw. mit der Übermittlung der erforderlichen Daten für die Durchführung der Spende im Lastschriftverfahren an die gemeinnützige Organisation einverstanden.
§ 3 Datenschutz der Spendenden
Das Spendenportal benutzt SSL-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Daten. Die Daten der Spendenden werden nur für einen kurzen Zeitraum beim Spendenportal aus Abrechnungs-, Sicherheits- und Recherchegründen gespeichert.
Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Übertragung an die jeweilige gemeinnützige Organisation verwendet. Die persönlichen Daten des Spenders werden ggf. zur Fertigung einer Spendenquittung durch die gemeinnützige Organisation für den Spender weitergeleitet. Auch mit dieser Weiterleitung erklärt sich der Spender durch die Nutzung von Spendenportal einverstanden. Weiterhin dürfen die Daten zur Behebung von technischen Mängeln verwendet werden. Sie werden nicht an andere Stellen weitergeleitet.
§ 4 Pflichten der Spendenden
(1) Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich bereit, wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Angaben zu Ihrer Person (nachstehend „Registrierungsdaten“) nach Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen.
Falls bekannt wird, dass eine der Angaben, die Sie machen, unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte, behält sich das Spendenportal das Recht vor, Sie zukünftig nicht mehr als SpenderIn aufzunehmen und ggf. andere rechtliche Schritte einzuleiten.
(2) Spendende verpflichten sich, sich bei der Nutzung der Dienstleistungen und der Datenleitungen des Spendenportals an die deutschen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten, um eine gesetzwidrige Verwendung zu unterbinden. Weiterhin verpflichten sich Spendende, die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu übernehmen.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Das Spendenportal betreibt alle Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Es übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und die Dienste bzw. die gewünschten Verbindungen immer zugänglich sind. Dies gilt auch bei Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmenden und dem Spendenportal-Einwählpunkt auftreten und bei Störungen, die in nicht vom Spendenportal betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten.
(2) Spendenportal haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit von Spendenportal bzw. ihrer vertretungsberechtigten Organe sowie im Falle von Personenschäden unbeschränkt.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet das Spendenportal begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Kardinalspflichten im Sinne dieser Regelung sind die vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des zwischen dem Spendenportal und dem Nutzer geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber auch in Ansehung der Vereinbarung regelmäßig vertrauen darf. Für diesen Fall haftet das Spendenportal jedoch nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und/oder Ansprüche Dritter.
Für alle übrigen Fälle ist die Haftung von Spendenportal ausgeschlossen.
(3) Da die MitarbeiterInnen des Spendenportals die Inhalte fremder Webseiten nicht ständig auf Änderungen beobachten können, übernimmt das Spendenportal für die Inhalte dieser Webseiten keine Verantwortung. Dies gilt des Weiteren für die Inhalte von Webseiten, die wiederum über Links auf solchen Seiten aufgerufen werden können. Jedoch behält sich das Spendenportal das Recht vor, einzelne Angebote zu sperren, wenn die Veröffentlichung gegen Gesetze (Strafgesetzbuch, Telekommunikationsgesetz, Fernmeldegesetz etc.) verstößt und Sperrungen insoweit erforderlich sind.
(4) Das Spendenportal ist weiterhin nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an Daten der Spendenden heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden, Folgeschäden durch Spendende oder Dritte gegenüber dem Spendenportal oder Sponsoren des Spendenportals wird aus einem derartigen Zusammenhang einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.